Teilnahmebedingungen
Active City Summer
Trainer Gewinnspiel
1. Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels “Active City Summer Trainer-Gewinnspiel” (nachfolgend “Gewinnspiel”) ist die DECATHLON Deutschland SE & CO. KG, Filsallee 19, 73207, Plochingen (nachfolgend “Veranstalter”). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme und Widerspruch
2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven Trainer:innen des Active City Summers ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter der Unternehmen: DECATHLON Deutschland SE & Co. KG sowie hansebeach GmbH und von dritten Unternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsangehörige.
2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum 01.07.2026 bis 30.09.2026 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
2.3 Die Teilnahme der Trainer:innen erfolgt passiv und automatisch. Sobald ein:e Trainer:in von Kursteilnehmer:innen in mindestens fünf gültigen Anmeldungen für denselben durchgeführten Kurs über das Teilnahme-Formular der Teilnehmer:innen als Kursleitung angegeben wurde, landet der/die jeweilige Trainer:in automatisch mit einem Los im Lostopf. Erreicht ein:e Trainer:in in weiteren, unterschiedlichen Kursen ebenfalls mindestens fünf Nennungen, gilt jeder dieser Kurse als ein separates Los, was die Gewinnchancen entsprechend erhöht.
2.4 Trainer:innen, die nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen möchten oder im Falle eines Gewinns auf diesen verzichten wollen, können der Teilnahme jederzeit widersprechen (Opt-out). Hierfür genügt eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Widerspruch Gewinnspiel" an info@acticitysummer.de. Der/die Trainer:in wird daraufhin vom Gewinnspiel ausgeschlossen und aus dem Lostopf entfernt.
2.5 Der/die Trainer:in erklärt sich mit der (passiven) Teilnahme dazu bereit, im Falle eines Gewinns über das Active City Summer Team bzw. die zuständigen Vereinsverantwortlichen kontaktiert zu werden.
3. Durchführung und Abwicklung
3.1 Unter allen teilnahmeberechtigten Trainer:innen im Lostopf werden folgende Preise verlost:
3 x 100 € DECATHLON Gutschein
3.2 Die Gewinner:innen werden per Zufallsverfahren ausgelost und bis zum 09.10.2026 durch das Active City Summer Team über die jeweiligen Vereinsverantwortlichen benachrichtigt. Die betroffenen Trainer:innen müssen den Erhalt der Benachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns bis spätestens 16.10.2026 an die in der Benachrichtigung genannten Kontaktwege (unter Angabe einer E-Mail-Adresse für den Gutscheinversand) bestätigen, andernfalls wird der Gewinn an eine andere teilnahmeberechtigte Person vergeben.
3.3 Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht rechtzeitig erfolgen kann aus Gründen, die in der Person des/der Gewinner:in liegen. Die finale Übermittlung der Gewinne erfolgt per E-Mail an die vom Gewinner / von der Gewinnerin mitgeteilte Adresse.
4. Ausschluss von der Teilnahme
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Trainer:innen vom Gewinnspiel auszuschließen.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
6. Datenschutz Gewinnspiel
Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist DECATHLON Deutschland SE & Co. KG
Filsallee 19, 73207 Plochingen, Deutschland
Vorstand: Arnaud Sauret, Luca Guanella
Telefon: +49 (0) 7153 89 20 500, E-Mail: service@decathlon.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichst du unter datenschutz@decathlon.com oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.
Für die Durchführung des Gewinnspiels ist es notwendig, personenbezogene Daten (Vorname, Nachname und zugeordnete Kurse der Trainer:innen) zu verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse an der Durchführung des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bzw. die Erfüllung der Gewinnspielvereinbarung. Die Verarbeitung einer E-Mail-Adresse erfolgt erst, wenn diese für einen Widerspruch (Opt-out) oder aktiv zur Gewinnübermittlung durch den/die Trainer:in mitgeteilt wird.
Diese Daten werden ausschließlich zur Überprüfung der erreichten Kursnennungen, zur Kontaktierung der Gewinner:innen und zur Zusendung der Preise im Falle eines Gewinnes genutzt. Zur reinen Gewinnbenachrichtigung werden ausschließlich die Namen der drei ausgelosten Trainer:innen an das Active City Summer Team (hansebeach GmbH) sowie an die jeweiligen Vereinsverantwortlichen weitergegeben, um die Kontaktaufnahme zur Gewinnübergabe zu ermöglichen.
Nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden die gespeicherten Daten der Gewinner:innen gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt haben. Eine Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden.
Du hast das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz findest du auf der Webseite von DECATHLON: https://www.decathlon.de/datenschutz_lp-UKIO21.
7. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
7.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 7.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
7.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen oder Arbeitnehmer:innen des Veranstalters.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
8.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.
8.3 Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.